Wappen Rieden
RIEDEN

Kürzlich geänderte Seiten

    LogIn


    Vollzug und Durchführung von Pfändungen und Verwertungen

    Betreibungsamt

    Kontaktperson

    Janine Schnyder-Schönmann

    055 293 33 11


    Verwertungsbegehren

    Die Verwertung von gepfändeten Vermögenswerten erfolgt ausschliesslich auf ein fristgerecht gestelltes Begehren des Gläubigers. Bei verfügten Einkommenspfändungen ist kein Verwertungsbegehren erforderlich.

     

    Verwertungsfristen

    Bei gepfändeten beweglichen Vermögensstücken sowie Forderungen und anderen Rechten kann das Verwertungsbegehren frühestens ein Monat und spätestens ein Jahr seit Pfändungsvollzug gestellt werden.

    Bei gepfändeten Grundstücken kann die Verwertung frühestens 6 Monate und spätestens 2 Jahre seit der Pfändung, bzw. der Zustellung des Zahlungsbefehls auf Grundpfandverwertung, verlangt werden.


    zurück zu: Betreibungsamt