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Janine Schnyder-Schönmann | ||
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055 293 33 11 | ||
Konkursandrohung
Falls der Schuldner der Konkursbetreibung untersteht, stellt das Betreibungsamt nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens eine Konkursandrohung aus. Anschliessend wird diese dem Schuldner zugestellt und eine letzte Zahlungsfrist von 20 Tagen, seit Zustellung der Konkursandrohung, angesetzt.
Das Begehren um Konkurseröffnung kann frühestens 20 Tage nach Zustellung der Konkursandrohung (an den Schuldner) und spätestens 15 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls (an den Schuldner) beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstr. 4, in 8730 Uznach (Tel. 055 285 91 30 / Fax 055 285 91 49), gestellt werden.
Das Konkursverfahren wird anschliessend durch das Konkursamt des Kantons St. Gallen, Zweigstelle Rapperswil, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil (Tel. 058 229 82 13 / Fax 058 229 82 19), durchgeführt.
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