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    Ausstellung von Konkursandrohungen

    Betreibungsamt

    Kontaktperson

    Janine Schnyder-Schönmann

    055 293 33 11


    Konkursandrohung

    Falls der Schuldner der Konkursbetreibung untersteht, stellt das Betreibungsamt nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens eine Konkursandrohung aus. Anschliessend wird diese dem Schuldner zugestellt und eine letzte Zahlungsfrist von 20 Tagen, seit Zustellung der Konkursandrohung, angesetzt.

     

    Das Begehren um Konkurseröffnung kann frühestens 20 Tag nach Zustellung der Konkursandrohung (an den Schuldner) und spätestens 15 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls (an den Schuldner) beim Kreisgericht Gaster-See, Bahnhofstr. 4, in 8730 Uznach (Tel. 055 285 91 30 / Fax 055 285 91 49), gestellt werden.

    Das Konkursverfahren wird anschliessend durch das Konkursamt St. Gallen, Zweigstelle Kaltbrunn, Uznacherstr. 2, in 8722 Kaltbrunn (Tel. 055 293 21 10 / Fax 055 293 21 19), durchgeführt.


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